Gebaeudemanagement

Kategorie: Wohnen: Gebaeudemanagement:


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Eintrag vom: 24.03.2013.



§ 851 BGB Ersatzleistung an Nichtberechtigten Leistet der wegen der Entziehung oder Beschädigung einer beweglichen Sache zum Schadensersatz Verpflichtete den Ersatz an denjenigen in dessen Besitz sich die Sache zur Zeit der Entziehung oder der Beschädigung befunden hat so wird er durch die Leistung auch dann befreit wenn ein Dritter Eigentümer der Sache war oder ein sonstiges Recht an ...
https://urteile-gesetze.de/gesetze/bgb/851
 HTTPS://URTEILE


§ 851 BGB ? Ersatzleistung an Nichtberechtigten. Leistet der wegen der Entziehung oder Beschädigung einer beweglichen Sache zum Schadensersatz Verpflichtet...
https://openlex.de/bgb/851
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Münchener Kommentar zum BGB Band 5 Bürgerliches Gesetzbuch Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse (§§ 705?853 BGB)
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fkomm%2FMuekoBGB_Band5%2FBGB%2Fcont%2FMuekoBGB.BGB.P851.T2%2Ehtm
 BECK


Der Ausgleich zwischen Leistungsempfänger und wirklich Berechtigtem erfolgt nach § 816 II (s zB BeckOGK/Eichelberger § 851 Rz 37 mwN).
https://www.haufe.de/id/kommentar/pruettingwegenweinreich-bgb-kommentar-bgb-851-bgb-ersatzleistung-an-nichtberechtigten-HI16991209.html
 HAUFE


Lesen Sie § 851 BGB kostenlos in der Gesetzessammlung von Juraforum.de mit über 6200 Gesetzen und Vorschriften.
https://www.juraforum.de/gesetze/bgb/851-ersatzleistung-an-nichtberechtigten
 JURAFORUM


Sie sehen die Vorschriften die auf § 851 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst Ermächtigungsgrundlagen anderen geltenden Titeln Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
https://www.buzer.de/851_BGB.htm
 BUZER


Leistet der wegen der Entziehung oder Beschädigung einer beweglichen Sache zum Schadensersatz Verpflichtete den Ersatz an denjenigen in dessen Besitz sich die Sache zur Zeit der Entziehung oder der Beschädigung befunden hat so wird er durch die Leistung auch dann befreit wenn ein Dritter Eigentümer der Sache war oder ein sonstiges Recht an de...
https://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/851.html
 BUERGERLICHES-GESETZBUCH


§ 851 BGB - Ersatzleistung an Nichtberechtigten ? aktueller Gesetzestext Leistet der wegen der Entziehung oder Beschädigung einer beweglichen Sache zum Schadensersatz Verpflichtete den Ersatz an denjenigen in dessen Besitz sich die Sache zur Zeit der Entziehung oder der Beschädigung befunden hat so wird er durch die Leistung auch dann befreit wenn ein Dritter Eigentümer der Sache war ...
https://deutsche-bundesgesetze.de/einzelnormen/bgb/paragraf-851.html
 HTTPS://DEUTSCHE-BUNDE


Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 851 Ersatzleistung an Nichtberechtigten
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__851.html
 GESETZE-IM-INTERNET



Klugheit steckt nicht in den Jahren, sondern im Kopf.