Gebaeudemanagement

Kategorie: Wohnen: Gebaeudemanagement:


http://www.dias-service.de/
Eintrag vom: 24.03.2013.



Angestellte Ärzte in einer Praxis können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Diese Checkliste hilft Praxisinhabern.
https://www.arzt-wirtschaft.de/finanzen/angestellte-aerzte-befreiung-von-der-gesetzlichen-rentenversicherung
 ARZT-WIRTSCHAFT


Angestellte Ärztinnen und Ärzte die Mitglied des Versorgungswerkes sind können sich von der Versicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) befreien lassen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI).
https://www.vw-laekh.de/fuer-mitglieder/beitraege/befreiung-von-der-drv
 VW-LAEKH


Angestellte Ärztinnen und Ärzte können sich gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI vollständig von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der ÄVWL befreien lassen.
https://aevwl.de/mitgliederinfo/befreiung-von-der-deutschen-rentenversicherung/
 HTTPS


Sofern Sie als Ärztin oder Arzt in einem Beschäftigungsverhältnis stehen können Sie sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. So können die Rentenversicherungsbeiträge aus Ihrem Beschäftigungsverhältnis an uns gezahlt werden.
https://www.aevn.de/mitglieder/elektronisches-grv-befreiungsverfahren/
 AEVN


Sie können sich von der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 6 (1) Satz 1 Nr. 1 SGB VI zu Gunsten der NORDRHEINISCHEN ÄRZTEVERSORGUNG befreien lassen um die Vorteile für sich zu nutzen.
https://www.nordrheinische-aerzteversorgung.de/neumitglieder/befreiung-von-der-deutschen-rentenversicherung-bund
 NORDRHEINISCHE-AERZTEVERSORGUNG


Ärzte und Apotheker die Mitglied eines Versorgungswerks sind können sich von der Versicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die auch als gesetzliche Rentenversicherung (GRV) gilt befreien lassen. Dies ist wichtig um eine Doppelzahlung von Beiträgen zu vermeiden.
https://www.aerzte-finanz.de/beratung/befreiung-gesetzliche-rentenversicherung
 AERZTE-FINANZ


Die erste Säule ist die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) welche eine Pflichtversicherung für alle erwerbstätigen Angestellten in Deutschland ist. Ärzte können sich jedoch von dieser befreien lassen die Vor- und Nachteile dazu werden in diesem Artikel beschrieben.
https://www.praktischarzt.de/arzt/rentenversicherung-aerztliches-versorgungswerk/
 PRAKTISCHARZT


Ab dem 1. Januar 2023 ist der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 i. V. m. § 6 Absatz 2 Satz 2 bis 7 SGB VI zwingend elektronisch über die berufsständische Versorgungseinrichtung zu stellen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2022/221206_befreiung_vp_mitglieder_berufsstaend_einr.html
 DEUTSCHE-RENTENVERSICHERUNG


Die Befreiung von der Beitragspflicht in der DRV kann nur dann bereits ab Tätigkeitsbeginn ausgesprochen werden wenn der Befreiungsantrag innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der ärztlichen zahnärztlichen oder tierärztlichen Tätigkeit vorliegt.
https://www.bayerische-aerzteversorgung.de/Themen/Befreiung-Angestellte
 BAYERISCHE-AERZTEVERSORGUNG